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Honorar und Kostenerstattung
Die von Heilpraktikern angebotenen Behandlungen werden in aller Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, als Selbstzahler die Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Die Kosten Ihrer Behandlung werden in einem gemeinsamen Behandlungsvertrag schriftlich festgehalten.
Private Krankenkassen, private Zusatzversicherungen und die Bundesbeihilfe übernehmen zum Teil oder auch vollständig die Kosten gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985). Bitte informieren Sie sich über Einzelheiten in Ihrer Versicherungspolice oder klären Sie dies im eigenen Interesse schon im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab. Eine Nichterstattung oder Teilerstattung hat keinen Einfluss auf die schriftlich festgehaltene Honorarforderung.
Lesen Sie hierzu auch die Ausführungen auf der Webseite des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker:
https://www.heilpraktiker.org/gebuehrenverzeichnis-fuer-heilpraktiker
Ermäßigungen
Ich gebe Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Rentner und Arbeitslose nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises.