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Honorar und Kostenerstattung

Private Krankenkassen, private Zusatzversicherungen und die Bundesbeihilfe übernehmen zum Teil oder auch vollständig die Kosten gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985). Bitte informieren Sie sich über Einzelheiten in Ihrer Versicherungspolice oder klären Sie dies im eigenen Interesse schon im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab. Eine Nichterstattung oder Teilerstattung hat keinen Einfluss auf die schriftlich festgehaltene Honorarforderung.​

Lesen Sie hierzu auch die Ausführungen auf der Webseite des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker:

https://www.heilpraktiker.org/gebuehrenverzeichnis-fuer-heilpraktiker

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die von Heilpraktikern angebotenen Behandlungen in aller Regel nicht. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, als Selbstzahler die Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Die Kosten Ihrer Behandlung werden in einem gemeinsamen Behandlungsvertrag schriftlich festgehalten. 

Ermäßigungen

Ich gebe Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Rentner und Arbeitslose nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Falls es Ihnen finanziell nicht möglich ist – aus welchen Gründen auch immer – mein Honorar aufzubringen, sprechen Sie mich bitte offen an. Wir werden sicher eine Lösung finden. Es wäre sehr schade, wenn Sie aus einem solchen Grund auf eine schmerztherapeutische Behandlung zur Linderung Ihrer Beschwerden verzichten würden. Zögern Sie nicht mich darauf anzusprechen.

Mehr zu meinem Behandlungskonzept und Leistungen finden Sie hier.
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